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Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um unseren Kleingartenverein – von der Gartennutzung bis zu den Vereinsregeln.

Wer kann einen Garten pachten?


Jeder, der die Regeln des Vereins und des Bundeskleingartengesetzes einhält – je nach Verfügbarkeit.

 

 

Wie muss der Garten genutzt werden?


Der Garten dient der Erholung und dem Anbau von Obst und Gemüse.
Mindestens ein Drittel (ca. 1/3) der Fläche muss gärtnerisch genutzt werden.

Darf ich den Garten nur als Freizeitgarten nutzen?


Nein. Reine Rasen- und Freizeitnutzung ist nicht erlaubt.

Wie groß darf die Laube sein?


Maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz.

Darf ich im Garten wohnen?


Nein, dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich verboten.

Muss ich Gemeinschaftsarbeit leisten?


Ja, Mitglieder sind zur Mitarbeit verpflichtet oder leisten Ersatz.

Gibt es Ruhezeiten?


Ja, Ruhezeiten (z. B. Mittags sowie an Sonn- und Feiertagen) sind einzuhalten.

Wann darf ich laute Geräte nutzen (z. B. Rasenmäher)?

Nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten.

Ist das Fahrradfahren in der Anlage erlaubt?


Das Befahren der Gehwege mit Fahrrädern ist nicht erlaubt.
Dies dient der Sicherheit, insbesondere wegen spielender Kinder.

Das gilt auch für E-Roller und ähnliche Fahrzeuge.

Sind Tiere im Garten erlaubt?


Haustiere sind erlaubt, müssen aber beaufsichtigt werden.
Nutztierhaltung ist in der Regel nicht gestattet.

Darf ich im Garten grillen oder Feuer machen?


Grillen ist erlaubt.
Offene Feuer sind nur in geeigneten Feuerschalen oder Feuertonnen erlaubt.
Dabei ist stets Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.

Wie hoch dürfen Hecken sein?


Hecken dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten (meist ca. 1,20–1,50 m).
Grenzabstände sind einzuhalten.

Darf ich Bäume pflanzen oder entfernen?


Größere Veränderungen können genehmigungspflichtig sein.

Muss ich meinen Garten regelmäßig pflegen?


Ja. Der Garten muss in einem ordentlichen Zustand gehalten werden.

Welche Pflanzen sind im Kleingarten nicht erlaubt?


Im Kleingarten dürfen nur Pflanzen angebaut werden, die zur kleingärtnerischen Nutzung passen.

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Nadelgehölze / Koniferen (z. B. Thuja, Fichte, Kiefer)

  • Großwüchsige Bäume (z. B. Eiche, Birke, Kastanie)

  • Stark wachsende Pflanzen (z. B. Bambus, Knöterich)

  • Invasive oder krankheitsübertragende Pflanzen

Gibt es Bestandsschutz für vorhandene Pflanzen?


Ja. Bereits vorhandene Pflanzen können unter Bestandsschutz fallen.

Das bedeutet:

  • Sie dürfen stehen bleiben

  • Neue Anpflanzungen dieser Art sind nicht erlaubt

Beispiel: Eine vorhandene Thuja darf bestehen bleiben, darf aber nicht neu gepflanzt oder erweitert werden.

Muss ich einen Wasserzähler haben?


Ja, es dürfen nur geeichte Wasserzähler verwendet werden.

Wie oft müssen Wasseruhren gewechselt oder geeicht werden?


In der Regel alle 5 Jahre.

Muss ich die Wasseruhr im Winter abbauen?


Ja, um Frostschäden zu vermeiden.

Was passiert bei ungeeichten Zählern?


Diese sind nicht zulässig und können zu Problemen bei der Abrechnung führen.

Was kostet ein Garten?


Die Kosten bestehen aus Pacht, Vereinsbeitrag und Nebenkosten.

Muss ich mich an die Gartenordnung halten?


Ja, sie ist verbindlich für alle Mitglieder.

Was passiert bei Verstößen?


Je nach Schwere: Ermahnung, Auflagen oder Kündigung.

Was passiert, wenn ich meinen Garten kündige?


Mit der Kündigung des Gartens endet nicht automatisch die Mitgliedschaft im Verein.
Diese muss zusätzlich ausdrücklich gekündigt werden und sollte im Kündigungsschreiben mit angegeben werden.
Andernfalls läuft die Mitgliedschaft weiter.

Wie werde ich Mitglied?


Über den Vorstand – ggf. mit Warteliste und Besichtigung.

Noch Fragen?
Bei weiteren Fragen hilft der Vorstand gerne weiter.

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